Beatrix Müller-Anderseck
Studium Veterinärmedizin FU Berlin 1982-1988, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Institut für Physiologie der RWTH Aachen 1988-1989, Amtliche Tierärztin in der Fleischhygiene und Einfuhruntersuchungsstelle bis 2000, ab 2000 im Fachgebiet Tierschutz und LHundG NRW
Therapiehunde und rechtliche Grundlagen
Die Erkennung des Wertes und die Nutzung von Tieren zur Hilfestellung für den Menschen nimmt seit Jahren zu. Dabei ist das Wohl des Tieres zwingend zu bewahren und zu achten. Der Gesetzgeber trägt mit dem §11 Tierschutz diesem Schutz Rechnung und stellt die Tätigkeit unter Genehmigungsvorbehalt. Die Voraussetzungen und das pro cedere der Genehmigungserteilung sollen im Vortrag dargestellt werden.